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Planet49 - Musterbrief

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Musterbrief (bitte beachten Sie die ergänzenden Hinweise)Auf vielfache Bitten haben wir einen separaten Musterbrief Quiz Fever (Planet49) für die Anfechtung, bzw. den Verbraucherwiederruf bzw. die Kündigung des Gewinnspiel-Abos der Planet49 GmbH veröffentlicht. Bitte beachten Sie bei seiner Verwendung Folgendes:

  • Füllen Sie Ihre eigenen Daten an die mit spitzen Klammern (<>) gekennzeichneten Stellen.
  • Überprüfen Sie selbst vor dem Senden, ob die im Musterbrief angegebene Anschrift der Planet 49 GmbH noch korrekt ist.
  • Schicken Sie den Brief per Einwurfeinschreiben (nur so können Sie den Zugang beweisen, nehmen Sie nicht das Übergabeeinschreiben!).
  • Kontrollieren Sie weiterhin sorgfältig ihre Mobilfunkrechnung.
  • Achten Sie darauf, ob Ihnen Gerichtliche Mahnbescheide, Gerichtliche Vollstreckungsbescheide oder EU-Zahlungsbefehle zugestellt werde (dann müssen Sie sich unbedingt schnell weiteren Rat holen; es gibt kurze Fristen von u.U. nur 14 Tagen).
  • Der Musterbrief erfasst nicht den Fall, dass eine minderjährige Person (unter 18 Jahre) ihre Daten bei quiz-fever.de eingegeben hat. In solchen Fällen schauen Sie sich den Musterbrief zu minderjährigen Vertragsschließenden.
  • Bitte beachten Sie insbesondere: ein Musterbrief kann eine Beratung nicht unbedingt ersetzen. Wenn Sie Zweifel haben, ob der Brief in ihrem Fall passt, sprechen Sie einen Rechtsanwalt an. Wenn Sie meinen, sich keinen Rechtsanwalt leisten zu können, informieren Sie sich bei einem Amtsgericht in Ihrer Nähe (auch telefonisch) über die Möglichkeit, Beratungshilfe zu erhalten.

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Anwendungshinweise für Musterbriefe

  • BildMusterbriefe sind eine Handreichung. Sie können nur Standardfälle erfassen und passen unter Umständen nicht auf außergewönliche Sachverhalte.
  • Musterbriefe ersetzten keine juristische Beratung. Wenn Sie von ein einer Anwaltskanzlei Post bekommen haben, ist es in der Regel ratsam, nicht mit einem Musterschreiben zu antworten, sondern sich selbst anwaltlichen Rat zu holen. Wenn Sie befürchten sich einen Anwalt nicht leisten zu können informieren Sie sich bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht (Suchmaschine für die örtliche Zuständigkeit von Gerichten) über das Thema Beratungshilfe.
  • Sollten Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid, einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid oder einen EU-Zahlungsbefehl erhalten haben, suchen Sie sofort juristischen Rat, z.B. bei einem Anwalt (s.o.). Die Fristen, die Sie zu beachten haben, sind u.U. nur 14 Tage kurz.
  • Sie müssen den Zugang der Erklärung beweisen. Dies können Sie z.B. dadurch erreichen, dass sie den Musterbrief per Einwurfeinschreiben schicken (bitte nicht: per Übergabeeinschreiben). Bewahren Sie den Einlieferbeleg auf und überprüfen Sie zeitnah (nach ca. 3 Werktagen) auf www.deutschepost.de/briefstatus, ob der Brief zustellt wurde. Drucken Sie den Sendungsstatus aus und nehmen Sie ihn zu ihren Unterlagen. Um ganz sicher zu gehen verschließen Sie das Brief-Kuvert im Beisein von Zeugen, die auch den Inhalt des Briefes gesehen haben und bringen Sie den Brieg mit dem Zeugen oder der Zeugin zusammen zur Post.

Anleitung

  • Füllen Sie einfach an den mit Spitzen Klammern („<“ und „>“) gekennzeichneten Stellen Ihre persönlichen Daten ein.
  • Bei normalen Druckeinstellungen passt die Anschrift bereits in das Sichtfenster eines handelsüblichen DIN-Lang-Umschlags.
  • Behalten Sie immer einen Ausdruck für Ihre Unterlagen.

§ 2 Preisangabenverordnung (PAngV)

§ 2 Grundpreis

(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig [...] Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Endpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises gemäß Absatz 3 Satz 1, 2, 4 oder 5 anzugeben. [...]

(2) [...]

(3) Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware. Bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder Milliliter nicht übersteigt, dürfen als Mengeneinheit für den Grundpreis 100 Gramm oder Milliliter verwendet werden. [...]

Der Gesetzestext wurde zur besseren Lesbarkeit gekürzt, den vollständigen Gesetzestext der Preisangabeverordnug (PAngVO) finden Sie auf des Bundesministeriums für Justiz.