Auf dieser Seite finden Sie einzelne Artikel in leichter Sprache. Wir sind der Ansicht, dass Verbraucherthemen zu selten in leichter Sprache präsentiert werden. Dies wollen wir ändern.
Was genau ist "Leichte Sprache"?
Die Begriffe Leichte Sprache oder Einfache Sprache bezeichnen eine sprachliche Ausdrucksweise, die besonders leicht verständlich ist. Sie soll vor allem Menschen mit geringen sprachlichen Fähigkeiten das Verständnis von Texten erleichtern und ist damit eine Form der Barrierefreiheit.
Vorrangig wird Leichte Sprache für Menschen mit geringen sprachlichen Fähigkeiten verwendet. Einfache Sprache ist jedoch auch eine Forderung für die verständliche Darstellung wissenschaftlicher Inhalte. Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) fordert in diesem Sinne: „Für jegliche Inhalte ist die klarste und einfachste Sprache zu verwenden, die angemessen ist.“
- Es sollen kurze Sätze verwendet werden. Lange Sätze (mit mehr als 15 Wörtern) werden in mehrere Sätze aufgeteilt.
- Jeder Satz enthält nur eine Aussage.
- Der Konjunktiv (Möglichkeitsform) sollte nicht verwendet werden.
- Abstrakte Begriffe sind zu meiden. Wo sie notwendig sind, sollen sie durch anschauliche Beispiele oder Vergleiche erklärt werden.
- Fremdwörter, Fachwörter oder lange Zusammensetzungen werden nicht verwendet.
- Abkürzungen werden beim ersten Vorkommen durch die ausgeschriebene Form erklärt.
- Bilder oder Filme helfen, einen Text besser zu verstehen.
- In schriftlichen Texten werden Wörter nicht in durchgehenden Großbuchstaben geschrieben. Kursive Schrift wird nicht verwendet.
- Texte werden übersichtlich gestaltet.
- Es soll jedoch keine Kindersprache verwendet werden.
Leicht lesbare Texte sollen deutlich gekennzeichnet werden, um für die Nutzer leicht erkennbar zu sein. Aus diesem Grund wurde von Inclusion Europe das Europäische Logo für leichte Sprache entwickelt, das in zahlreichen Publikationen und Webseiten eingesetzt wird. Eine korrekte Verwendung des Logos setzt bei der Texterstellung die Beachtung der Richtlinien für leichte Sprache von Inclusion Europe voraus. Außerdem soll das Dokument von mindestens einer Person mit eingeschränktem Sprachvermögen gegengelesen werden, deren Namen beim Text vermerkt wird. Inclusion Europe müssen zwei Belegexemplare zur Verfügung gestellt werden.
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