Hintergrund: Die Landeskatrellbehörde untersucht sog. Vergleichsmärkte, d.h. sie sucht nach vergleichbaren Märkten an anderen Orten in Deutschland und vergleicht die dortigen Entgelte mit den Entgelten desjenigen Unternehmens, das reguliert werden soll.
Wir meinen: Das Argument ist falsch! Natürlich gibt es die exakt identische Versorgungssituation nicht zweimal. Dies gleicht die Kartellbehörde aber auch durch die Menge der Vergleichsparameter (in der Regel weit über 100) und durch besonders aussagestarke Parameter wie den Metermengenwert aus. Hierdurch verlieren einzelne Unterschiede an Bedeutung. Liegen die Werte zu weit auseinander, werden diese Unternehmen nicht zum Vergleich herangezogen. Schließlich werden zugunsten des untersuchten Unternehmens noch Zuschläge auf viele Parameter berücksichtigt.

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