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Arbeitskreis Faires Wasser

Thema: Ryanair

Rapex-Meldungen der EU-Kommission in deutscher Sprache

Faktencheck: "Ökologische/soziale/qualitative Aspekte bleiben bei der Regulierung unberücksichtigt"

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Das Argument (in etwas ausführlicherer Fassung): "Bei einem Vergleich der Entgelte durch die Kartellbehörde geht es nur um die Höhe der Entgelte. Unberücksichtigt bleiben (soziale und/oder) ökologische Aspekte (oder: die Qualität des Wassers)."

Hintergrund: Die Hessische Landeskartellbehörde führt den Vergleich der Wasserkosten unter Anderem mit dem Instrument des Metermengenwerts durch, der ein Verhältnis von Netzlänge zu Abnahmemenge darstellt. Dieser wird von den Verbänden der Versorgungsunternehmen kritisiert.

Wir meinen: Das Argument ist falsch! Es suggeriert, dass es keine gesetzlichen Regelungen und/oder keine Vorschriften für ökologische Aspekte und/oder die Qualität des Wassers gäbe und somit jeder Wasserversorger Wasser liefern könnte, wie er es wollte. Dies ist aber gerade nicht der Fall: kaum ein Lebensmittel wird so häufig getestet und für kaum ein Lebensmittel gibt es so eindeutige, gesetzlich festgeschriebene Vorgaben wie für Wasser. Diese Anforderungen aber sind für alle Unternehmen gleich. Teure und preiswerte Unternehmen müssen dieselben Anforderungen erfüllen.

Hinzu kommt, dass im Rahmen des Kostenvergleichs der Kartellbehörde über 100 Einzelparameter verglichen werden (nicht nur der Metermengenwert) und im Rahmen der Rechtfertigung der Entgelthöhe Vorgaben der Gesundheitsämter und der Wasserschutzbehörden in der Regel von den Kartellbehörden als unvermeidbare Kostenberücksichtigt werden.

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