Stellungnahme zur 8. GWB Novelle
Der Deutsche Konsumentenbund vertritt die Interessen der Wasserkunden im Gesetzgebungsverfahren zur 8. Novelle des Kartellrechts.
In den letzten beiden Jahren sind aus Sicht unseres Verbandes ordnungspolitische Herausforderungen offenkundig geworden, die de lege lata nur unbefriedigend gelöst sind. Dies betrifft in erster Linie den Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Wasser und Fernwärme.
Gefangene Kunden
Bei der Wasserversorgung sind die Konsumenten bei einem örtlichen Versorgern „gefangen“. Als gefangene Kunden können sie weder ihren Versorger wechseln noch stehen ihnen im Regelfall Substitutierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies gilt mit Einschränkungen auch für den Bereich der Fernwärmeversorgung, wo häufig nur eine theoretische substituierungsoption besteht. Weiterlesen»






