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Bankenverband verwirrt mit "Euro-Sondermünzen"-Meldung

In allen Euro-Ländern gesetzliches zahlungsmittel: die 2-Euro-Sonderprägung "Schleswig Holstein"Der Deutsche Bankenverband überrascht mit einer ungewohnt praxisnahen Verbrauchermeldung: der Lobbyverband weist darauf hin, dass "Sonderprägungen von EURO-Münzen nur im Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel" seien. Man solle die Münzen daher gleich wort wieder ausgeben.

Muss man jetzt also, wie ein angestaubter Joke aus der Zeit der Euro-Einführung verhieß, französische Euros nach dem Urlaub in deutsche Tauschen? Nein! Was wie ein Konjunkturanreizprogramm der Tourismusministerien wirkt, verwirrt unnötig.

Richtig ist, dass Sonder-Prägungen nur im Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel sind, dies gilt aber nur für die Münzen, die von den üblichen Nennwertangaben abweichen. Weiterlesen»

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