An einem guten Tag für Grävenwiesbach erreichte uns die Nachricht vom siegreichen Ausgang der Klage in Grävenweisbach.
Die Bürgergemeinschaft für Gerechte Gebühren, die im Arbeitskreis faires Wasser des Konsumentenbunds organisiert ist, und die Unabhängigen Bürger Grävenwiesbach (UB), kämpfen bereits über Jahre für eine Akteneinsicht und gegen die Bildung unzulässiger Überschüsse im Bereich der Wassergebühren (Usinger Anzeiger).
Über den Fall berichtete auch das ZDF-Magazin Frontal 21. Wobei der Bericht auch das Verhalten der Kommunalaufsicht kritisierte: Diese hatte die Gebührenberechnung mehrfach für rechtens gehalten. Im August 2011 fand nun die Verhandlung am August 2011 vor dem VG Frankfurt am Main (Frankfurter Neue Presse) vor dem VG Frankfurt statt. Dieser Kampf war nun efolgreich.
Wie heute bekannt wurde war der Sieg überweltigend: zu 95% gab das VG in der Musterklage den Kritikern recht.
Konsumtenbund: wirksame Wasserentgeltkontrolle!
Christine Bockamp, Vorsitzende des Deutschen Konsumentenbunds, meinte heute dazu in Kassel: "Dass die Kommunalaufsicht über Jahre keinen Grund für Beanstandungen sah, während couragierte Bürger die Gebührenkalkulation zu Fall brachten, ist eine Geschichte von David gegen Gpliath, es zeigt aber auch einmal mehr, dass die Wasserentgeltregulierung bei den Kommunalaufsichtsbehörden nicht richtig angesiedelt ist".
Der Konsumentenbund fordert gegenüber der Landesregierung bereits mehrfach, den Bereich der Aufsicht über Preise und Gebühren einheitlich bei der Landeskartellbehörde zu bündeln.
Eine schlechte Nachricht allerdings gibt es für alle Bürgerinnen und Bürge der Gemeinde, die nicht in das Widerspruchs- oder Klageverfahren gegangen sind: diese haben nach dem hessischen kommunalabgabenrecht keinen Anspruch auf Rückerstattung der zuvielgezahlten Abgaben und dürfen sich allenfalls Hoffmung auf eine freiwillige Rückzahlung machen.
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