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Rapex-Meldungen der EU-Kommission in deutscher Sprache

Bankenverband verwirrt mit "Euro-Sondermünzen"-Meldung

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In allen Euro-Ländern gesetzliches zahlungsmittel: die 2-Euro-Sonderprägung "Schleswig Holstein"Der Deutsche Bankenverband überrascht mit einer ungewohnt praxisnahen Verbrauchermeldung: der Lobbyverband weist darauf hin, dass "Sonderprägungen von EURO-Münzen nur im Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel" seien. Man solle die Münzen daher gleich wort wieder ausgeben.

Muss man jetzt also, wie ein angestaubter Joke aus der Zeit der Euro-Einführung verhieß, französische Euros nach dem Urlaub in deutsche Tauschen? Nein! Was wie ein Konjunkturanreizprogramm der Tourismusministerien wirkt, verwirrt unnötig.

Richtig ist, dass Sonder-Prägungen nur im Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel sind, dies gilt aber nur für die Münzen, die von den üblichen Nennwertangaben abweichen.

  • Bei den Cent-Stücken sind dies: 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cent.
  • Bei den EURO-Münzen sind es die 1- und 2-Euro-Münze.

Österreichische Urlauber, die in Deutschland also, z.B. die 2-Euro-Sonderprägung "Schleswig-Holstein" als Wechselgeld erhalten, können damit selbstverständlich auch zuhause in Österreich zahlen.

Anders ist es nur mit den Sonderprägungen, die vom sog. "Kursmünzensatz" abweichen, also nicht in das obige Wert-Schema passen. So gibt es z. B. in Frankreich Münzen zu ¼-Euro-Münze in Silber und Gold, in Österreich gibt es eine 5-Euro-Münze in Silber und sogar eine 25-Euro-Münze in Silber und Niob.

Nicht überall gesetzliches Zahlungsmittel, aber manchmal sehr viel mehr wert, als der Nennwert vermuten lässt: die 100-EUR-MünzeIn Deutschland gibt es eine 10-Euro-Münze in Silber und 20-, 100- und sogar 200-Euro-Münzen in Gold. Wenn Sie das bisher nicht wussten, dürfte das einen einfachen Grund haben: diese Münzen kommen im Zahlungsverkehr so gut wie nie vor.

Diese Münzensind sog. "Gedenkmünzen" und tatsächlich nur im Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel. Die praktische Relevanz geht der Meldung des Bankenverbands daher tatsächlich völlig ab. Wir wagen an dieser Stelle die Prognose, dass von tausend Urlaubern nicht ein einziger jemals eine solche Gedenkmünze als Wechselgeld bekommen haben dürfte.

Blöder Rat des Bankenverbands

In der Pressemeldung des Bankenverbands heißt es tatsächlich:

"Aber was tun, wenn man als Urlauber in Spanien, Italien oder Frankreich auf einmal eine 5- oder 10- Euro-Sondermünze als Wechselgeld in die Hand gedrückt bekommt? Antwort: Im jeweiligen Land wieder ausgeben [...]."

Wir meinen: Blöder Vorschlag! Wir raten dazu, diese Sonderprägungen (sollten sie doch jemals als Wechselgeld ausgegeben werden) zu behalten. Da Sammler- und Materialwert der Gold- und Silbermünzen deren Nennwert nämlich in der Regel übersteigen (Goldpreisentwicklung), spielen sie im Zahlungsverkehr nicht nur keine Roll, sondern sind auch sehr wertvoll.

Werden Sie statt dessen Spekulant, nehmen Sie die Sonderprägung mit nach Hause und bieten Sie sie einem Münzhändler an. Liebe Bänker-Lobbyisten: Entweder Ihr gebt schlechte Anlagetipps, oder ihr habt eine Null-Meldung publiziert. Wie wäre es, wenn Ihr Euch statt dessen mehr Gedanken macht über eine Erhöhung der Transparenzstandards bei Geldanlage-Produkten?

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